Kommentierung der Nicht- und Desinformation sowie offensichtlicher Lügen des Bundes-pressedienstes vom 25.3.2024 auf eine Anfrage eines Pressevertreters von Anfang März 2024 zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV und dem WHO- Pandemievertrag
Fragen in Fett, Antwort in Normaltext, Kommentierung in Rot von Marianne Grimmenstein (Gemeinwohllobby) und Dr. med., Sonja Reitz (Ärzteverband Hippokratischer Eid)
Auf Grund der extremen Relevanz der Thematik, die bei Verabschiedung der IGH im Mai nach 10 Monaten zu verbindlichem Völkerrecht wird, sofern Deutschland nicht innerhalb dieser Frist widerspricht, haben wir uns erlaubt, bei der Kommentierung auch Erläuterung zur Faktenlagen zu geben.
Urteilen Sie bitte selbst, ob Sie diesem Bundespressedienst und dieser Regierung noch trauen können!
- Im Mai 2023 hat die Generalversammlung der WHGA beschlossen, dass die Einspruchsfristen der Mitgliedsstaaten auf den 01.12.2023 verkürzt werden. Hat Deutschland Einspruch eingelegt?
Die Verhandlungen des internationalen Pandemieabkommens dauern an.
Die Frage wurde nicht beantwortet und es wurde, verschwiegen, dass gegen die verkürzten die Einspruchsfristen der WHO von 18 Monaten auf 10 Monate von Deutschland kein Einspruch eingelegt wurde. Daher gelten nun die verkürzten Einspruchsfristen für sie ab 1.12.2023. Die Staaten, die Einspruch bis zum 1.12.23 eingelegt haben, gelten es unverändert die Einspruchsfristen von 18 Monaten. - Nach Artikel 55 der WHO-Satzung müssen Änderungsanträge zu den IHR, immerhin gemäß Artikel 21 der WHO-Satzung ein völkerrechtlich verbindliches Sekundärrecht (!) der WHO, oder gar zu einem gänzlich neuen Vertragsentwurf rechtzeitig, das heißt vier Monate vor der kommenden 77. WHO-Generalversammlung, den Mitgliedsstaaten zur Einsicht und Prüfung vorgelegt werden. Ist dies erfolgt?
Ja.
Diese Antwort ist glattweg gelogen. Der letzte Vorschlag von den IHR -Änderungen stammt vom 9. Februar 2024 s. Anhang. Die WHO hätte die Endfassung bis zum 27. Januar 2024 liefern müssen. Die Endfassung der veränderten IHR ist jedoch immer noch nicht fertig. Mehrere Mitgliedsländer wie u.a. Uganda haben sich darüber beschwert, dass ihnen der Entwurf nicht rechtzeitig vorgelegen hat, so dass ihre Parlamente dies nicht mehr beraten konnten. Der deutsche Gesundheitsminister aber schweigt dazu, obwohl sie von Hunderten besorgter Bürger dazu angeschrieben wurde.,
Das bedeutet völkerrechtlich, dass die Staaten im Mai an der 77. WHO-Generalversammlung die veränderten IHR nicht verabschieden dürfen, sonst ist es ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Ebenso kann der Pandemievertrag, der auf den IHR beruht, so nicht verabschiedet werden. Alles sieht danach aus, als wollten de Gremien sich einfach über diesen Art 55 der WHO Satzung hinwegsetzen.
- Dem Vernehmen nach gibt es drei Entwürfe dieses IHR/Pandemievertrages, einen Entwurf vom Januar 2023, einen vom Juni 2023 und eine Verhandlungsversion vom Oktober 2023. Liegen Ihrem Hause diese Entwürfe vor?
Die Entwürfe der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und eines internationalen Pandemieabkommens liegen der Bundesregierung vor.
Hier bestätigt die Bundesregierung selbst, dass sie nur Entwürfe von den beiden Verträgen hat. Die Verträge hätten schon längst fertig sein müssen. Von dem Pandemievertrag gibt es auch eine neue Fassung vom 7. März 2024 (s. Anhang). Das ist die vierte Fassung, auch diese lag nicht 4 Monate vor der 77 WHO Versammlung vor und der Bundespressedienst scheint gar nichts davon zu wissen.
- Welche Arbeitsgremien tragen dafür die Verantwortung?
Die Verhandlungen finden in einem intergovermentalen Prozess ausschließlich zwischen den WHO-Mitgliedstaaten (sog. „member state-led process“) statt.
Hier zeigt sich der Bundespressedienst erneut uninformiert oder desinformierend:
Fakt: Für die beiden Verträge gibts es je eine Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe für die IHR wird z.B. von Dr. Abdullah Assiri (Saudi Arabien) geleitet.
An der Leitung der Arbeitsgruppe nehmen Dr. Ashley Bloomfield aus Neuseeland sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Sultani Matendechero aus Kenia, Colin McIff aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Botschafter François Rivasseau aus Frankreich und Botschafterin Grata Endah Werdaningtyas aus Indonesien
teil. Weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe für die IHR sind nicht bekannt.
Am 22. Mai fand auf der Weltgesundheitsversammlung ein gemeinsames Panel der Arbeitsgruppe zur
IHR-Reform und der Verhandlungsgruppe für einen WHO-Pandemievertrag statt.
Der Berichterstatter für die IHR-Reformarbeitsgruppe war Dr. Abdullah Assiri (Saudi Arabien), einer der beiden Leiter der Arbeitsgruppe.
Er hat ganz klar verkündet, dass es bei der WHO-Ermächtigung um Freiheitseinschränkungen geht. Die angestrebten Maßnahmen sollen hauptsächlich die Einschränkung der individuellen Freiheiten priorisieren. Zitat aus seinem Bericht: “The world, however, requires a different level of legal mandates, such as the pandemic treaty, to navigate through a particular pandemic, should one occur, and it will, Prioritizing actions that may restrict individual liberties, mandating and sharing of information, knowledge, and resources, and most importantly, providing fund for pandemic control efforts are all necessary during a pandemic. The means to carry out these actions are simply not…currently at hand.” (s. ab min 14, Zitat ab min 17:20 https://www.youtube.com/watch?v=TLl3ZObwesk)
Die Arbeitsgruppe für den Pandemievertrag wird u. a. von Roland Driece (Niederlande) geleitet. Weitere Mitglieder sind nicht bekannt. Roland Driece (NL), Ko-Vorsitzender des Internationalen Verhandlungsgremiums (INB) für den WHO-Pandemievertrag über den Stand der Verhandlungen. Er war überzeugt, dass man den Zeitplan, bis Mai 2024 einen unterschriftsreifen Vertrag zu haben, einhalten kann. Außerdem berichtete er, dass es noch Probleme gebe, abzugrenzen, was in den IHR und was im Pandemievertrag geregelt werden soll. Es gäbe überlappende Diskussion in den beiden Gremien. (s. ab min 8 https://www.youtube.com/watch?v=TLl3ZObwesk)
Ob Deutschland in den Arbeitsgruppen vertreten ist, ist es nicht bekannt, aber wahrscheinlich nicht, denn die EU-Kommission verhandelt im Namen der Mitgliedstaaten der EU mit der WHO.
- Stimmt es, dass die Arbeitsgremien geheim tagen und wenn ja, warum?
Inhalte der Verhandlungen zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und für ein internationales Pandemieabkommen sind öffentlich auf der Website der WHO verfügbar (https://apps.who.int/gb/inb/index.html). Die Daten der Sitzungen sind ebenfalls auf der Internetpräsenz der WHO einzusehen (https://inb.who.int/).
Auch diese Aussage des BPD ist unzutreffend: Unter den angegebenen Links findet man die Sitzungen und die Sitzungsprotokolle, aber die neuen Vertragswerke findet man nicht unter den genannten Links.
- Welche Personen sind Mitglied dieser Arbeitsgremien? Aus welchen Staaten stammen sie? Welches Gremium in Deutschland hat die deutschen Teilnehmer, so es welche gibt, mit welchem Auftrag mandatiert?
Die Verhandlungen werden von den 194 Mitgliedstaaten der WHO geführt. Für die EU-Mitgliedstaaten verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der und in enger Abstimmung mit den 27 EU-Mitgliedstaaten. In der Bundesregierung obliegt die gemeinsame Federführung dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundeministerium für Gesundheit (BMG).
Auch hier wird desinformiert und die Frage nach dem wer und was von dem BPD nicht beantwortet.
Fakt ist, dass es eine Ressortgruppe von 11 Personen gibt, die im Bundeskanzleramt tagen, die dann Herrn Lauterbach vorgeben, was er in Genf verhandeln soll, d.h. es existiert offenbar ein durch nichts demokratisch legitimiertes Gremium, welches im Geheimen tagt und arbeitet zu einem extrem zentralen Punkt der Nationalen Souveränität, Demokratie und der Grund und Freiheitsrechte und auch der Arzneimittelsicherheit.
Es wird immerhin offenbart, dass die deutsche Regierung ihre Verpflichtung, die Interessen der deutschen Bevölkerung zu vertreten bereits an die EU abgetreten hat, denn sonst würde ja darüber informiert werden, wer „die enge Abstimmung“ mit Europa durchführt.
Deutschland müsste EIGENTLICH selbst in diesen beiden Arbeitsgremien vertreten sein und selbst mitbestimmen. Das ist jedoch nicht der Fall, wie die Bundespressestelle es hier bestätigt, da die EU-Kommission mit der WHO verhandelt..
Nach dem Grundgesetz und auch nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesrepublik Deutschland stets, auch während einer Pandemie, ihre volle Handlungsfähigkeit behalten. Das ist sogar als Bedingung zu dem Abschluss internationaler Verträge durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt (s. CETA-Urteil 2 BvR 1368/16).
Die Bundesrepublik Deutschland darf nur unter der Einhaltung dieser Bedingung zu einem internationalen Übereinkommen ihre Zustimmung geben, auch innerhalb Europas. Die vorgeschlagenen Änderungen der IHR und der Pandemievertrag müssen auf ihre Vereinbarkeit mit den Pflichten des Staates zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Menschenrechte geprüft werden, einschließlich der Sicherstellung, dass die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen wie der WHO die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland nicht daran hindert, diesen Pflichten nachzukommen. Es muss unter jedem Vertragsverhältnis gesichert sein, dass die Bundesrepublik Deutschland stets ihre volle Handlungsfähigkeit behält. Das gilt auch für internationale Verträge (s. CETA-Urteil 2 BvR 1368/16).
Die veränderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR), die ohne weitere Zustimmung des Deutschen Bundestages nur mit einfacher Mehrheit von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden können, und auch der Internationale Pandemievertrag (CA+) ( der eine 2/3 Mehrheit und eine Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten benötigt), in ihren jetzige Fassung verstoßen gegen ius cogens und Art. 53 Wiener Vertragsrechtskonvention. Nach wie vor wird dort z.B. gefordert in Art 14, dass die Mitgliedsstaaten ihre Gesetzgebung an den WHO Pandemievertrag anzupassen hätten und es treten damit bei Ausrufung eines Gesundheitsnotstandes automatisch Regelungen in den Mitgliedsstaaten in Kraft, sozusagen, ohne dass eine eigene Kontrolle der Erfordernis oder Sicherheit der WHO Maßnahmen noch möglich wäre, d.h. die „Katze wird im Sack gekauft“, d.h. die Staaten haben sich beriets vorab unterzuordnen, egal wie oft dann noch das Lippenbekenntnis des Erhaltes der nationalen Souveränität dem Leser der IGV oder des Pandemievertrages mantraartig eingeflöst wird.
Schon die Verhandlungen über eine Übertragung wichtiger Hoheitsrechte an die WHO, ohne vorher die Wahlberechtigten zu fragen, ist verfassungswidrig und stellt ein Identitätswechsel dar, denn „soweit im öffentlichen Raum verbindliche Entscheidungen für die Bürger getroffen werden, insbesondere über Eingriffe in Grundrechte, müssen diese Entscheidungen auf einen frei gebildeten Mehrheitswillen des Volkes zurückreichen.“
(s. BVerG, 2 BvE 2/08 Rn. 212) Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt ganz klar fest, dass die Bundesregierung nicht berechtigt ist, Hoheitsreche zu übertragen, sogar an eine Organisation, die durch ihre Finanzierung hauptsächlich private Interessen vertritt, ohne vorher der verfassungsrechtlichen Pflicht staatlicher Stellen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 und Art. 146 GG nachzukommen, woraus die Durchführung einer Volksabstimmung über die Verfassung im Falle eines Identitätswechsels folgt.
- Gibt es innerhalb dieser Gremien Stimmengewichte bzw. Rückkopplungsanzeigen oder Meldepflichten gegenüber dem Entsendestaat?
Nein.
Diese ist eine beklagenswerte Intransparenz und ein Demokratiemangel. Eine Rückkopplung bei den Verhandlungen direkt an den Deutschen Bundestag wäre bei IHR besonders wichtig, da die veränderten IHR später nicht vor Bundestag zur Abstimmung kommen werden. Der Bundestag oder aber der Gesundheitsminister kann aber innerhalb der 10 Monate den Widerspruch dagegen einlegen, wenn aber geschwiegen wird, sind die IHR automatisch akzeptiert.
- In der WHO-Unterorganisation, wie zum Beispiel der WGIHR, sollen nur ausgewählte Mitglieder aus den Mitgliedsstaaten vertreten sein. Es stellt sich daher die Frage, wer hat die deutschen Teilnehmer nach welchen Kriterien ausgewählt?
In den Verhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen und den Verhandlungen zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) obliegt die Verhandlungsführung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Europäischen Kommission, die sich eng mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abstimmt. In der Bundesregierung obliegt die Federführung für die IGV dem Bundesministerium für Gesundheit. Begleitet werden die Verhandlungen der Arbeitsgruppen vor Ort zudem von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Gesundheit und des Auswärtigen Amtes.
Diese Auskunft scheint ebenfalls falsch, dass es gibt die 11-köpfige Ressortkreis im Bundeskanzleramt, die die Pressestelle des Bundeskanzleramtes mitteilte. Der Gesundheitsminister bekommt von dieser – nicht gewählten Gruppe, dann seine Anweisungen für die „Federführung“.
Die Verhandlungen der Arbeitsgruppen werden nur „begleitet von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien. Begleiten ist hier jedoch zu wenig, denn es geht darum, Verletzungen des Grundgesetzes durch die neuen Vertragswerke zu verhindern.
Die bisher vorliegenden Entwürfe beinhalten bis jetzt schon mehrere Grundgesetzwidrigkeiten. (z. B. Zensur, keine Gerichtsbarkeit, keine Bindung an objektive Kriterien, d.h. Willkürmaßnahmen sind möglich, keine Haft- und Rechenschaftspflicht der WHO, keine unabhängigen Kotrollorgane für die verordneten Maßnahmen, keine Bindung an Verhältnismäßigkeit, keine Bindung an die Menschenwürde und das Recht am Eigentum, viele Regelungen sind so UNBESTIMMT und weit gefasst im Pandemievertrag, dass darin ALLES subsummierbar ist, d.h. niemand sich den Weisungen der WHO in Zukunft entziehen können soll und auch weitreichende Eingriffe in die Volkswirtschaften möglich sein sollen, auch wenn es sich nur um gemutmaßte drohende Gesundheitsnotstände handeln sollte.. usw.)
- Unter welchen Bedingungen fand das Auswahlverfahren, das Verhandlungsmandat statt?
Die Auswahl liegt im Ermessen des jeweiligen Ministeriums.
Frage leider nicht beantwortet. Bei der StIKO hat das Gesundheitsministerium offenbar vorwiegend Leute mit massiven Interessenkonflikten ausgewählt als „Fachleute“ und Leute aus der PR Branche, d.h. der Vermarktung. Ohne Auskunft zu dieser Frage, muss man davon ausgehen, dass das hier ebenfalls so ist.
- Gibt es auch hier Stimmengewichte?
Nein.
- Gibt es auch hier Rückkopplungsanzeigen oder Meldepflichten gegenüber dem Entsendestaat
Die Arbeitsweise der Bundesministerien ergibt sich aus der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundessministerien.
Frage leider nicht beantwortet. Bei der Brisanz des Thema ist eine Nicht-Antwort ein Mitmachen bei der Intransparenz.
- Ist bis zum 27. Januar 2024 irgendein Vertrag oder Vertragsentwurf dieser Gremien in Ihrem Hause oder im Bundeskanzleramt eingegangen? Wenn ja, in welcher Version mit welchen Änderungen? Ist der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, sind die Fraktionen über den Stand der Verhandlungen informiert worden?
Ja, der Bundesregierung liegen die aktuellen Verhandlungstexte in ihrer letzten Version vor. Die Bundesregierung berichtet regelmäßig dem Unterausschuss globale Gesundheit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Dieses ist eine Falschaussage: Fakt: Die Endversion der Vertragswerke, die zu der Abstimmung im Mai notwendig wären, liegen der Bundesregierung und auch den anderen Mitgliedsstaaten nachweislich nicht vor. Es gibt immer noch Entwürfe, der letzte stammt vom 9.2.24, d.h. dieser lag NICHT am 27.1. 24 vor. Die Abstimmungen können damit nach dem Völkerrecht Art 55 im Mai nicht mehr stattfinden. Trotzdem bekundet das Sekretariat der WHO die Absicht, dieses zu tun.
s, auch Neue Züricher Zeitung: Neue Züricher Zeitung vom 22.03.2024
Weltweiter Pandemievertrag: Es macht sich Angst vor einer WHO-Superbehörde breit
https://www.nzz.ch/schweiz/angst-vor-der-pandemie-superbehoerde-ld.1823171
Unter dem Absatz des Artikels mit dem Titel «Gerechtigkeit» statt «Freiheitsrechte» wird es eindeutig bestätigt, dass man nicht weiss, was in den bisherigen Verhandlungsrunden
hinsichtlich der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR)effektiv beschlossen und welche Anträge angenommen wurden; ein aktueller Verhandlungstext wurde bis heute nicht veröffentlicht.
Mrs. Akello Lucy , Mitglied des ugandischen Parlamentes, wies am 4.4. 24 in einer Plenarsitzung des Ugandischen Parlamentes ebenfalls darauf hin, dass dem Parlament weder die IHR noch der Pandemievertrag vorliegt und dies einen extremen Rechtmangel darstellt und das Parlament diese nicht mehr beraten könne vor der Versammlung.
- Gab es im Gesundheitsausschuss mit entsprechend zeitlichem Vorlauf eine Beratungsmöglichkeit für die Fraktionen?
Die Bundesregierung informiert regelmäßig den Unterausschuss Globale Gesundheit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Bleibt zu hoffen, dass diese Aussage stimmt und Bundesregierung informiert, ist aber schwer zu glauben, wenn doch die Entwurfsfassungen gar nicht vorliegen und Karl Lauterbach Weisungen erhält vom Ressortkreis und im Übrigen die EU Kommission für Deutschland verhandelt, deren Rückinformation an Deutschland nicht gesichert ist.
- Gibt es irgendeine Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland zu den Verhandlungen, Protokollen zum Entwurf des Pandemievertrages? Wenn ja, wann sind die erfolgt und wie sind diese innerhalb der Bundesregierung und mit dem Parlament abgestimmt worden? Falls nein, warum nicht?
Für Deutschland verhandelt die Europäische Kommission in Abstimmung mit den anderen 26 Mitgliedsstaaten. Die Position und eigenen Textvorschläge der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind öffentlich auf der Webseite der EU-Delegation in Genf einsehbar (https://www.eeas.europa.eu/delegations/un-geneva/who-pandemic-agreementihr-negotiations-related-documents_en). Die Bundesregierung stimmt sich fortlaufend zu den Verhandlungen des internationalen Pandemieabkommens ab und informiert regelmäßig den Unterausschuss globale Gesundheit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Für Deutschland verhandelt die Europäische Kommission wird hier erneut betont.
Da die EU-Kommission alle 27 Mitgliedstaaten vertritt, ist sie nicht in der Lage,
die Vorgaben des deutschen Grundgesetzes bei den Verhandlungen zu berücksichtigen.
Den Unterausschuss regelmäßig zu informieren, ersetzt nicht die parlamentarischen Debatte. Das Parlament und die Fraktionen werden faktisch von den Verhandlungen ausgeschlossen.
- Ist der Bundesregierung die 140-seitige Stellungnahme der Europäischen Kommission zum IHR/PA-Entwurf bekannt?
Die Position und Textvorschläge der EU liegen der Bundesregierung vor.
- Wer hat konkret daran mitgearbeitet?
In den Verhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen obliegt die Verhandlungsführung für die Mitgliedstaaten der EU der Europäischen Kommission, die sich eng mit den 27 Mitgliedstaaten der EU abstimmt.
Auch dieses ist keine Antwort. Wie genau der Abstimmungsprozess zwischen EU und Deutschland stattfindet, bleibt weiterhin unerwähnt, man soll sich offenbar von inhaltsleeren Floskeln als Leserin einlullen lassen.
Falls die Bundesregierung an dem Vertragswerk mitgearbeitet hat, so hat sie gegen das Grundgesetz verstossen, denn es finden sich mehrere Grundgesetzwidrigkeiten in den Entwürfen.
- Wie fand die Rückkopplung der jeweiligen Sachstände zu den 27 Mitgliedsstaaten statt?
Alle EU-Positionen und Textvorschläge basieren auf Ideen und Textvorschläge der 27 Mitgliedsstaaten und werden final abgestimmt.
Auch dies ist keine Antwort, sondern eine inhaltsleere Phrase.
- Gab es vor der Absendung der Stellungnahme eine Abstimmung mit der Regierung und dem Parlament?
Alle Textvorschläge werden von der Bundesregierung abgestimmt. Zudem unterrichtet die Bundesregierung regelmäßig den Unterausschuss Globale Gesundheit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Wer soll hier für die Bundesregierung der/die sich abstimmenden Personen sein ? Auch dies ist keine Antwort, sondern eine inhaltsleere Phrase, s.o.
- Wer wird Mitglied der Delegation in der 77. WHGA in Genf sein? Ist es zutreffend, dass Deutschland nur eine Stimme hat, und ist es zutreffend, dass gleichwohl Deutschland über 20 Delegationsmitglieder unter Leitung des Bundesgesundheitsministers nach Genf schickt? Ist es zutreffend, dass zu dieser Delegation ca. ein Dutzend Mitglieder aus Deutschlands Büro bei der WHO kommt und zwölf aus dem Gesundheitsministerium?
Eine Information an den Unterausschuss Globale Gesundheit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages und die Bundesländer ist vor der 77. Weltgesundheitsversammlung geplant. Deutsche Beschäftigte der WHO sind nicht Teil der Delegation der Bundesregierung.
Auch dies ist keine Antwort, sondern eine weitere inhaltsleere Phrase, s.o. Wieso steht nicht seit langem fest, wer für Deutschland verhandeln wird ? Wieso erfolgt auch hier keine konkrete Aussage über Personenzahl und personelle Besetzung? Wenn es nicht deutsche Beschäftigte des WHO Büros sind, welche sind es dann ?
- Wer tritt letztendlich als Verhandlungsführer mit der Möglichkeit der Stimmabgabe konkret auf? Wer wählt diese Delegierten?
In den Verhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen obliegt die Verhandlungsführung für die Mitgliedstaaten der EU der Europäischen Kommission, die sich eng mit den 27 Mitgliedstaaten der EU abstimmt.
Auch hier ein massiver Demokratiemangel und es werden die Befürchtungen von weiter oben bestätigt: Ist hier bereits eine Abgabe nationaler Selbstbestimmungsrechte an die EU erfolgt ? Die EU Kommission ist kein demokratisch legitimiertes Gremium und es gab keinen Volksentscheid, dass in Punkto Gesundheit nun die EU statt Deutschland für Deutschland verhandeln soll. Dass es ein internationales Abkommen ist, ist da auch keine Begründung für diesen Demokratiemangel, denn auch die afrikanischen Staaten oder die BRICS- Staaten lassen sich nicht von einer einzigen Person vertreten.
- Sind Vertreter der Fraktionen des Deutschen Bundestages dabei? Plant die Bundesregierung, den Gesundheitsausschuss, sofern noch nicht geschehen, wann und wie über den finalen Vertragsentwurf zu informieren?
Die Bundesregierung informiert regelmäßig den Unterausschuss Globale Gesundheit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Auch dies ist keine Antwort, sondern dieselbe inhaltsleere Phrase, wie bereits weiter oben. Fakt: Der Bundestag wird voraussichtlich nicht informiert, denn der Unterausschuss ist kein Bundestag. Finale Vertragsentwürfe existieren noch nicht, zu diesem Punkt wurde erneut nicht geantwortet.
- Ist geplant, einen Gesetzentwurf Deutschland diesbezüglich vorzulegen, um dem Parlament als Souverän des deutschen Volkes die Möglichkeit zu geben, zum jetzigen Zeitpunkt möglicherweise schwerwiegende Bedenken in Hinsicht auf Transparenz, Weisungsbefugnisse und Treuebefugnisse und anderes mehr entscheiden zu lassen.
Für völkerrechtliche Verträge, die von der Bundesregierung ausgehandelt wurden, ist die Zustimmung oder Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrates in Form eines Bundesgesetzes erforderlich.
Diese Antwort ist in Bezug auf die IHR/IGV falsch, d.h. es wird erneut beschwichtigend desinformiert: Fakt: Ein Gesetzentwurf wird es nur für den Pandemievertrag geben, nicht aber für die IHR, die dann automatisch nach 10 Monaten völkerrechtlich verbindlich werden.
Die stark geänderten IHR werden nicht im Bundestag abgestimmt, denn es ist schon ein bestehender Vertrag. Die IHR kann man in der WHA (World Health Assembly) mit einfacher Mehrheit verabschieden. Danach kann die Bundesregierung zwar noch ablehnen, aber der Bundestag stimmt darüber nicht mehr ab, denn es braucht keine Ratifizierung.
Das deutsche Volk als Souverän hat keine Möglichkeit, die bisherigen Grundgesetzwidrigkeiten der IHR zu verhindern, da der Bundestag auch nichts mehr zu sagen hat. Es gibt nur eine Möglichkeit, dass man Verfassungsbeschwerden einreicht.
Selbst ein Austritt aus der WHO kann nicht mehr retten, da jedes Land mind. 2 Jahr nach Inkrafttreten der IHR „Kündigungsfrist“ hat, bzw. rechtlich weiterhin 2 Jahre gebunden ist.
Notwendig ist es daher, die IHR im Mai 2024 erst gar nicht zu unterzeichnen, und auch sonst nicht,
- solange diese nicht mindestens 4 Monate vorher vorgelegen haben
- und weiterhin Unterordnungen unter eine WHO Weisung enthalten,
- auch wenn dies über gekoppelte Gesetzgebung geschieht, da man dann ja „die Katze im Sack gekauft hätte“ und damit die Interessen der Bevölkerung verraten hätte.
- Solange die WHO Verträge mit Privat Sponsoren hält, dass diese über Projekte (mit)bestimmen dürfen.
- Solange die WHO Gelder von Lobbyorganisationen annimmt.
- Solange die WHO sich nicht einer juristischen und wissenschaftlichen Kontrolle unterwirft / unterworfen ist
- Solang die Who keine demokratisch gewählte Struktur hat
- Solange die WHO keine Aufarbeitung Ihrer Beteiligung an der Vertuschungsaktionen zum Thema Pandemieursprung geleistet hat und die Weltöffentlichkeit weiterhin in dem Pandemievertrag und den IHR Glauben machen will, dass die ZOONOSEN das größte Problem seien
- Solange die WHO die Gain of Function Forschung nicht als erwiesene Ursache weltweit bekannt gibt und eben jene als Gesundheitsgefahr verbannt.
- Solange die WHO keine Aufarbeitung der über 60 schweren Fehler geleistet hat, die sie im Rahmen der Covid-19 Pandemie gemacht hat und das entsprechende Personal, d.h. der Generaldirektor ausgetauscht wurde
- Solange die Fehler der WHO in der Vergangenheit nicht allgemein bekannt gemacht und in allen Mitgliedsländern entsprechend diskutiert wurden, z.B. dass es Verträge mit der Atomindustrie gab, nicht über die Folgen von Fokushima zu berichten.
- Solange die WHO weiterhin eng mit der Eco Health Alliance zusammenarbeitet, die an der Gain Of Function Forschung beteiligt war, die das Sars-CoV 2 Virus hergestellt hat
- Solange die WHO keine weltweite Ächtung der GoF Forschung verhängt hat, da diese die Gefahr von Pandemien erheblich vergrößern
- Solange die WHO fest in der Hand der Impfprofiteure steht, die uns weismachen möchte, dass die beste Waffe gegen ein Virus nur in Impfungen oder Medikamenten zu sehen seien
- Solange die WHO und keine Programme auflegt, wie die Immunsystem der Menschen mit natürlichen Mitteln gestärkt werden können ( Ernährung u.a.)
- Solange die WHO sich ausbedingen will, unerforschte und auch genetisch manipulierende Substanzen eine Zulassung zu geben
- Solange die WHO weltweite Pflicht- und Zwangsimpfungen als Maßnahme zulässt
- Solange die WHO die Notwendigkeit für den Pandemievertrag von mehreren falschen Annahmen ableitet, wie z.B. dass die internationale Staatengemeinschaft versagt habe und die WHO in der Lage sei, hier bessere Lösungen zu bieten. Beide Aussagen sind GRUNDFALSCH. Siehe dazu die Ausarbeitung über die Fehler der WHO in der Vergangenheit ( aerzte-hippokratischer-eid.de)
- Solange die WHO darauf hinarbeitet, in jedem Staat eine Kontrollbehörde einzurichten, die die Maßnahmen der Who überwachen soll
- Solange die WHO keine Verpflichtung zur differenzierten, auch dezentralen Maßnahmen bei Pandemien erhält, denn die Regionen und die Immunsysteme und auch die Gesundheitsgefahren sind in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich.
- Solange die WHO Quarantäne Verordnungen verhängen können will und damit die Freiheits- und Grundrechte der Menschen einschränkt
- Solange die WHO die Menschenwürde und die Freiheitsrechte nicht fest in ihrer Satzung verankert hat
- Solange die WHO mit einem völlig illusionären Krankheits- und Gesundheits begriff operiert, der das maximale Wohlbefinden als Zielvorstellung für eine GESUNDHEITSORGANISATIon formuliert
- Solange die Regeln für die Ausrufung einer pandemie oder eines Gesundheitsnotstandes nicht an objektivierbare Kriterien und deutliche Gefährlichkeit geknüpft sind.
FAZIT: WHO IS NOT REALLY GOOD FOR US OR OTHERS !
Es braucht kein Mehr von dem Falschen. Die WHO von heute ist nicht die WHO, wie wir sie uns wünschen oder für was sie einmal angetreten war.
Es braucht dringend eine echte Reformation der WHO inklusiver der Finanzierungsweisen und einen Austausch ihres Generaldirektors wie auch ihre Beraterstäbe, die alle vom Generaldirektor eingesetzt wurden!