Therapiefreiheit, plurales Wissen und individuelle Therapie
Die Therapiefreiheit ist zentral wichtig, um der Individualität jedes Menschen, seinen Vorerkrankungen, Umständen, Krankheitsursachen und auch Einstellungen gerecht zu werden. Gerade um „Nicht zu schaden“ sind Naturheilverfahren, Homöopathie und Ursachenbehandlung dabei unverzichtbar, denn die Nebenwirkungen vieler pharmazeutischer Produkte, oft auch schwere und lebensverändernde Nebenwirkungen sind keine „Bagatelle“.
In der Musterberufsordnung der Ärzte ist in den ersten Paragrafen wie auch insbesondere § 2 Abs.4 festgelegt, dass der Arzt nur dem Patienten zu dienen hat und keine anderen als gesundheitliche Interessen bestimmen dürfen, was an Behandlung zu passieren hat. Der Arzt darf also weder von Behörden, noch von Ärztekammern oder anderen Nicht-Ärzten wie z.B. Kliniksverwaltungen Weisungen entgegennehmen. Dies bedeutet, dass es im Interesse der Patienten von absoluter Wichtigkeit ist, dass der Arztberuf frei bleiben muss und die Behandlung individuell und kausal.
Integrative und komplementäre Therapiemethoden wie auch die Homöopathie gehören fester als bisher im System und auch den Medizinerausbildungen verankert, da:
- Zigtausend Ärzte allein in Deutschland damit gute Erfahrungen gemacht haben und darauf nicht verzichten möchten, obwohl sie andere Therapieoptionen kennen und anwenden könnten und sogar mehr Geld durch diese anderen Verfahren verdienen würden
- und die Mehrheit der Patienten deren Verankerung auch im GKV System wünscht
- Menschen ein Recht darauf haben sollten, dass nebenwirkungsarme Verfahren mit Priorität anwendet werden, da die Grundrechte auf Leben, wie auch körperliche Unversehrtheit dieses letztlich einschließt.
- Jedes Verfahren, welches mehr Nebenwirkungen oder tödliche Risiken hat, verletzt diese Grundrechte.
- viele chronische Krankheiten ohne diese gar nicht oder nur mit schweren Nebenwirkungen zu behandeln wären
- gerade Frauen viele Zeiten im Leben haben, zu denen sie pharmazeutische Präparates nicht einnehmen sollen, da deren Auswirkung auf Schwangerschaft und Stillen nicht erforscht oder kritisch zu sehen sind.
Die ärztliche Expertise gehört zur den Evidenzkriterien nach Sacket wie auch die individuellen Erfahrungen von Patienten.
Wir setzen uns ein für die Höherstufung der gut dokumentierten Einzelfälle bei den Evidenzstufen, denn der intraindividuelle Vergleich- die Patientenerfahrung – ist die einzige und sehr wichtige Methode, da dort die Rahmenbedingungen wirklich einigermaßen gleich sind – die Wirksamkeit von Methoden festzustellen und zu unterscheiden. Statistische Querschnittanalysen werden dem oft nicht gerecht und haben daher für das Individuum KEINE bindende Aussagekraft.
Wir lehnen daher Leitlinien als verbindliche Handlungsempfehlungen ab,
da sie den individuellen Krankheitsursachen, den individuellen Besonderheiten, z.B. genetisch oder umweltbedingten Entgiftungsstörungen und Vorerkrankungen, Werten und Erfahrungen der Patienten und Patientinnen nicht gerecht werden. Zudem wurden die bisher entwickelten Leitlinien oft auf Grund von Leitlinienkommissionen erstellt, in denen Interessenkonflikte bestanden und auf Grund von pharmafinanzierten Studien, die nicht unabhängig kontrolliert wurden. Da der Studien- und Wissenschaftsbetrug eine nicht zu vernachlässigende Größe ist im derzeitigen Wissenschaftsbetrieb, muss die ärztliche Expertise und der individuellen Erfahrung von Patienten, wissenschaftlich und evidenzbasiert die Priorität eingeräumt werden. Insbesondere, wenn Patienten bereits behandelt wurden mit der einen oder anderen Methode und dann keinen Erfolg hatten, dann mit einer anderen Methode erfolgreich therapiert wurde, ist hier NICHT von einer Placebowirkung auszugehen, sondern es liegt eine intraindividueller Längsschnittversuch vor, bei dem die Placebowirkung ja bereits beim ersten Therapieversuch hätte wirken müssen, wenn diese hier greifen würde.
Insofern fordern wir die Kostenübernahme für alle Therapiemethoden, die bei Patienten zum Erfolg geführt haben, wenn diese vorher bereits anderweitig behandelt wurden, unabhängig davon, ob diese Methoden „erklärt werden können“ oder derzeit als „wissenschaftlich“ bewertet werden.
Die Würde des Menschen schließt das Recht auf mehr Mit- und Selbstbestimmung in der Medizin ein.
Der Patientenwille steht über allem, natürlich nach entsprechend umfassender Aufklärung. Dieser sollte auch in der Medizin zentrale Bedeutung haben. Keine Therapie oder Vorbeugungsmaßnahme ohne Einwilligung!
Würde bedeutet Achtung und Anerkennung eines jeden Menschen in seiner Unterschiedlichkeit.
Es ist auch Ausdruck von Würde, frei entscheiden zu können welche Therapie man in Anspruch nehmen will und welche nicht, welche Risiken man in Kauf nehmen möchte und welche nicht und welches Verständnis man selbst vom eigenen Körper und eigenen Leben hat.
Das gilt selbstverständlich auch für alle Therapien, Operationen, vorbeugende Maßnahmen, Impfungen und auch die nachtodliche Organentnahme.
Wir fordern eine klare Einwilligungsentscheidung, wenn es um Organentnahme geht
und sprechen und aus gegen die sogenannte „Opt Out“ Lösung, bei der jemand der Organentnahme aktiv widersprechen muss und somit der Körper des Verstorben/der Verstorbenen erst mal nicht mehr der Person, sondern „dem Medizinsystem“ gehört.