Hamburg, den 05.07.2025

Liebe Mitglieder und liebe Gesundheitsinteressierte!

Bitte drucken Sie den anhängenden Brief, ggf. nach persönlichen Anpassungen, an Ihren Bundestagsabgeordneten/Ihre Bundestagsabgordnete aus, unterschreiben ihn und versenden ihn per Post!
Die Widerspruchsfrist läuft am 17.07.2025 aus, während der Bundestag sich in der Sommerpause befindet.

Sie finden den Musterbrief zum Download hier:

https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/downloads/1_Musterbrief_2_6S_WHO_ist_undemokratisch.docx






Musterbrief 2


Forderung an Sie als Vertreter der Bevölkerung im Deutschen Bundestag zur Einhaltung des Grundgesetzes:

         Den neuen IGV der WHO muss bis zum 19.7.2025 widersprochen werden.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des deutschen Bundestages,
sehr geehrter Präsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,
sehr geehrter Bundespräsident Steinmeier,

jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht, den Bundestag und die Bundesregierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte und das Grundgesetz missachten.

Aus diesem Grund wende ich mich an Sie, und ich erwarte, dass Sie Ihre Pflicht erfüllen und sich für die Abwehrrechte jedes Bürgers gegen den Staat JETZT und auch in Zukunft einsetzen, wie sie im Grundgesetz niedergelegt sind. 

Diese dürfen weder

  • durch die Unterordnung unter eine ggf. EU Gesetzgebung, wie z.B. zur Digitalisierung
  • noch durch eine blind bereits vorab gelobte WHO-Gefolgschaft,
  • oder die kritiklose und nicht selbst auf Angemessenheit und Zweckmässigkeit und Wissenschaftliche Korrektheit kontrollierte Übernahme von WHO Empfehlungen
  • oder eine deutsche Umsetzungsgesetzgebung zu den IGV oder Pandemievertrag relativiert oder ausgesetzt werden.  

Diese Gefahr besteht, da Deutschland bereits bei der letzten Pandemie krasse Fehlentscheidungen und Falschempfehlungen der WHO kritiklos übernommen und umgesetzt hat.

Da die Regelverstösse gegen die eigenen Regeln der WHO und ihre wissenschaftlichen Fehler juristisch nicht belangbar sind, da die WHO „immun“ ist, setzen Sie mich und uns Bürger mit ihrer offenbar blinden Folgsamkeit faktisch der Rechtelosigkeit aus, welches ich als Verfassungsbruch empfinde.

Daher ist es notwendig, JEDER Machtausweitung der WHO zu widersprechen und die unter fragwürdigen Umständen zu Stande gekommenen IGV-Änderungen vom 1.6.2024 vor dem 19.7.25 abzulehnen.


Unsere Demokratie ist ebenfalls gefährdet
durch die von der WHO am 1.6.2024 unter fragwürdigen Umständen und mit Verstoß gegen § 55.2 (4 monatige Vorlagefrist nicht eingehalten!) geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die am 19.9.2025 automatisch in Kraft treten, wenn die Bundesregierung nicht bis zum 19.7.2025 diesen widersprochen hat.

Demokratiegefährdung besteht, da die WHO

  • nicht gewählt ist und keiner juristischen Kontrolle unterstellt ist, d.h. demokratische Grundprinzipien und die Gewaltenteilung nicht eingehalten ist.
  • die WHO mit ihrem Infodemiekonzept und ihren Bestrebungen, den öffentlichen Dialog einzuengen und Propaganda-artig zu lenken und zudem anderslautende Meinungen als angebliche Desinformation verbieten und zensieren zu wollen, sich ein Wahrheitsmonopol anmaßt und die Grundlagen der Wissenschaftsfreiheit und der Meinungsfreiheit missachtet, die zentrale Grundsätze jeder Demokratie sind.
    (Ausführungen dazu befinden sich versteckt in Anhang 1 IGV)

    Diese Anmaßung einer Wahrheitsinstanz der WHO ist zutiefst totalitär und muss gestoppt werden!
  • mit ihren in den Verträgen und Gesundheitsvorschriften ausformulierten Macht- und Kontrollbestrebungen ihren totalitären Charakter und Gesundheitsdiktatorischen Stil offen erkennen lassen- alles auch noch zu großen Anteilen finanziert vom deutschen Steuerzahler!
  • den Bestimmtheitsgrundsatz des deutschen Rechtes durch die vagen Formulierungen und Definitionen der IGV-Änderungen nicht einhält, die jeder Willkür Tür und Tor öffnen. Dass diese Willkür praktiziert und genutzt werden wird, ist bei der bestehenden Interessenkonflikten der WHO offensichtlich.
  • für die Feststellung einer pandemischen Notlage nach den IGV-Änderungen in Zukunft bereits eine potentielle, d.h. nur vermutete (!) Gefahr ausreichen soll.  (s. Art. 5, 6, 7, 8 und insbesondere Art. 12 IGV)
  • Da die WHO die bestehenden Interessenkonflikte ihrer vom Generaldirektor berufenen Experten nicht offenlegen muss
  • Da in den IGV die Absicht verkündet wird, ggf. auch Pflichtimpfungen und -Pflichtbehandlungen mit unzureichend und notzugelassenen Gen-Stoffen empfehlen zu können und damit die grundgesetzlich geschützte körperliche Unversehrtheit sowie die notwendige Freiwilligkeit einer Behandlung missachtet werden.

Es ist meiner Meinung nach grundgesetzwidrig,

  • dem demokratisch nicht legitimierten Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Befugnis zu erteilen, einseitig einen Pandemie-Notfall (Pandemic Emergency) zusätzlich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotfall von internationalem Interesse (Public Health Emergency of International Concern) auszurufen, ohne seine Macht zu kontrollieren.
  • wenn die deutsche Regierung die IGV-Änderungen nicht ablehnt, da auch die dort verlangte Neuschaffung einer nationalen IGV-WHO- Behörde (Pandemic HUB) in jedem Land Kontrollfunktionen = hoheitliche Überwachungsfunktionen ausüben können soll und –ungewählt und unkontrollierbar- in unsere Gesetzgebung hineinfunkt und hineinfunken SOLL. (s. Art. 4 IGV). Die WHO wurde von uns nie gewählt und ist nicht juristisch kontrollierbar. 
  • wenn personenbezogene Daten (wie in den Art 45 IGV niedergelegt) weitergegeben oder durch eine Digitalisierung der Impf – und Persönlichkeitsdaten vorgenommen wird. Dies stellt eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung sowie unserer Privatsphäre dar, d.h. sind grundgesetzwidrig. (s. Art. 4, 5 und Anhang 2 IGV)
  • für Reisen digitalisierte Gesundheitsdokumente wie Test- oder Impfbescheinigungen zu verlangen.  Die Aus-Reisefreiheit unserer Bürger wie auch die Bewegungsfreiheit im Land darf nicht eingeschränkt werden. (s. Art. 36, 39 und Anhänge 3, 5 und insbesondere 6 IGV). Die 2G und 3G Verordnungen waren meiner Meinung nach diesbezüglich verfassungswidrig, auch da es nie Fremdschutz gab.
  • wenn Isolation und Quarantäne für (gesunde) Reisende angedroht werden, möglicherweise erneut auf Basis eines unzuverlässigen und medizinisch nicht aussagekräftigen (PCR)Tests. Auch dies verstößt gegen das Grundgesetz. (s. Art. 27, 31, 32, 40 und Anhänge 1 und 7 IGV)
  • wenn nichtstaatliche Akteure wie z.B. private Transportunternehmen zur Durchführung und Einhaltung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gezwungen werden sollen, d.h.  sich dem Diktat der WHO zu unterwerfen, um Bürger vom Reisen abzuhalten bzw. uns damit  zur Annahme der relevanten Gesundheitsprodukte und Testverfahren zu nötigen. (s. Art. 24, 25, 26, 27, 40, 49 und Anhang 4 und 5 IGV). Dies verstößt auch gegen medizinethische Konventionen, wie Nürnberger Kodex und Genfer Deklaration, die völkerrechtlich verbindlich auch von Deutschland anerkannt sind. 

 

Internationale Menschenrechtsvereinbarungen werden missachtet


Die meisten Veränderungen in den IGV sind – wenn ihnen Deutschland folgt
, was nach den bereits getroffenen Entscheidungen der Fall sein wird - absolut nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und verstoßen dann nicht nur gegen Art. 1, 2, 5, 18, 19, 20 GG sondern auch gegen Art. 7 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 2 ICCPR.
Selbst in Situationen eines öffentlichen Notstands, wie sie in Artikel 4 dieses Paktes genannt werden, ist keine Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 7 ICCPR zulässig und diese Bestimmungen müssen immer in Kraft bleiben.

Das bedeutet: NIEMAND darf auch in einer Notlage ohne seine aufgeklärte freiwillige Zustimmung medizinischen Versuchen unterworfen oder mit Drohungen gezwungen werden.
(s. Beschluss von Human Rights Committee 10. März 1992) . Dies alles wurde bereits in der Corona-Pandemie auch vom Deutschen Bundestag mit seiner Entscheidung für die sektorale Impfpflicht einfach übergangen.

 

Um hier aus fatalen eigenen Fehlern zu lernen, muss erst Recht den IGV-Änderungen widersprochen werden !

Die WHO hat bereits mehrfach gezeigt, dass sie sogar eigenen Artikel und Vorschriften nicht einhält und als Lobbyorganisation und Willkürinstitution angesehen werden muss, welches UNDEMOKRATISCH ist:

    • Laut Art 37 darf sie keine zweckgebundenen Spenden annehmen, nimmt diese u.a. aber von pharmanahen Stiftungen an und legt die Verträge dazu nicht offen
    • Nach § 55.2 müssen IGV-Änderungen in der zu beschließenden Endfassung 4 Monate vor Abstimmung vorgelegt worden sein, die letzten Änderungen wurden hier noch kurz vor Abstimmung eingefügt. Damit wurde verhindert, dass sich nationale Parlamente überhaupt damit beschäftigen konnten, d.h. demokratische Prozesse wurden ausgehebelt bzw. umgangen
    • Angeblich müssen wissenschaftliche Grundlagen für die Ausrufung einer Pandemie oder für Empfehlungen von Maßnahmen bestehen. Dies wurde bereits bei der Schweinegrippe wie auch bei den Affenpocken und auch bei der Corona-Pandemie missachtet, zu welcher Empfehlungen gegeben wurden, die unangemessen waren und vorher absehbar mehr Schaden als Nutzen erzeugten (Lockdown, Masken, PCR Test an Gesunden, 2G, 3G, u.a.)

Die WHO hat ihren eigentlichen Sinn leicht erkennbar pervertiert. Sie stellt sogar eine Gefahr für unsere und auch die Gesundheit der Weltbevölkerung dar, da sie 

  • mit ihren intransparenten und oftmals unwissenschaftlichen Entscheidungen – stets im Interesse ihrer privaten Sponsoren – Schaden an Leib und Leben oder der wirtschaftlichen Existenz der Bevölkerung ohne Not oder wiss. Evidenz in Kauf nimmt ( z.B. Lockdown-, Masken-, „Impf“-Empfehlungen unzureichend geprüfter sogar genetisch verändernder Stoffe, offensichtlich falsche Hochrechnungen verbreitet, Unterlassung der Information über fehlenden Fremdschutz etc. )
  • Trotz aller vorliegender Erkenntnisse zur Tödlichkeit und Schädlichkeit der modRNA-„Impfungen“ diese Hochrisikotechnologie weiter (mit Steuergeldern finanziert) fördern will und damit auch die damit unzertrennlich verknüpfte Gain-of-Functionforschung, die leicht als Biowaffenherstellung missbrauchbar ist und die das Pandemierisiko deutlich erhöhen. Damit wird das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung mit Füßen getreten.
  • Die Einseitigkeit, mit der in den IGV-Änderungen und im Pandemievertrag ausschliesslich hochriskante und erwiesenermaßen schädliche „Impftechnologien“ weiter gefördert werden sollen, anstatt die vielen Maßnahmen aufzuzeigen, die die Gesundheit auch ohne diese Menschenexperimente gegen Infektionen schützen können, zeigt erneut auf, wie skrupellos die WHO handelt und wessen Interessen die WHO in Wahrheit mittlerweile dient. 

 

Es ist notwendig, dass sich der deutsche Bundestag mit den durch die beschlossene Gefolgschaft der WHO absehbare Grundgesetzwidrigkeiten der Änderungen der IGV vom 1.6.2024 befasst, damit die Regierung die Ablehnung bis zum 19.7.2025 (Fristablauf) erklären kann.

Es muss sichergestellt werden, dass Deutschland sämtliche Empfehlungen der WHO kritisch und mit unabhängigen Experten medizinisch wie auch juristisch prüft, ob diese mit unserem Grundgesetz vereinbar, wirksam und verhältnismäßig und SICHER für die Bevölkerung sind. Eine blinde WHO-Gefolgschaft wie es in der Vergangenheit praktiziert wurde, darf NIE WIEDER geschehen!

Die WHO nutzt systematisch Manipulation und „schubst“ Mitglieder in Entscheidungen, anstatt transparent, vollständig und rechtzeitig zu informieren und faire und freie Abstimmungen durchzuführen.

Besonders perfide ist der Mechanismus, mit dem die IGV-Änderungen weltweit ohne Parlamentsbeschlüsse eingeführt werden: Wer sich JETZT nicht aktiv widersetzt, gilt als damit einverstanden, d.h. die völkerrechtliche Verbindlichkeit tritt für diese Staaten am 19.9.2025 in Kraft.

Ihnen, den Bundestagsabgeordneten liegt nicht einmal eine gerichtsfeste Übersetzung der IGV-Änderungen vor, aber die meisten von Ihnen sind trotzdem felsenfest davon überzeugt, dass mehr WHO gut für uns sei - sozusagen FAKTENBEFREIT.

Dieses Prinzip ist ein klassisches Beispiel für «Nudging» (Schubsen ohne zu verbieten), der bereits bei der Nicht-Abstimmung der IGV-Änderungen am 1.6.2024 von der WHO vorexerziert wurde. Es wurde lediglich gefragt, ob „irgend jemand Einwände hätte“ und die Abstimmung –am späten Abend nach der Abreise bereits vieler Delegierter- nicht einmal als solches gekennzeichnet, Dafür und Dagegen-Stimmen ausgezählt oder Enthaltungen abgefragt.

Anstatt auf rechtzeitige Aufklärung und Mitbestimmung zu setzen, wie es die 4-Monats-Vorlagefrist nach § 55.2. eigentlich vorgesehen hat, wird ein «Standardzustand» geschaffen, dem man nur entkommt, wenn man aktiv widerspricht.

So entsteht der Eindruck einer breiten Zustimmung, obwohl in Wahrheit weder abgestimmt noch transparent kommuniziert wurde.
Dieser psychologisch gelenkte Prozess ist gezielt gesetzt und praktiziert worden unter Missachtung der eigenen Regeln (4 Monate Vorlagefrist). Auch dagegen kann wegen der Immunität der WHO-Generaldirektors letztlich niemand klagen.

Dies untergräbt jede echte demokratische Entscheidungsfreiheit.

Die WHO handelt unethisch und schreckt vor weltweiten Genexperimenten, Menschenversuchen und Biowaffenforschung nicht zurück:

  • Die WHO hat sich in der Vergangenheit bereits an der Vertuschung des Virusursprungs im Gain-of-Function-Labor in Wuhan beteiligt und damit ihre Beteiligung an diesen Menschheits-Verbrechen implizit aufgedeckt. Sie beauftragte den Gain of Function Forscher Peter Daszak mit der Begründung des „tierischen Ursprungs“ obwohl Peter Daszak es war, der bereits seit 2012 eng mit Wuhan zusammenarbeitet und an der Gefährlichmachung des harmlosen Corona-Virus, d.h. an einer eigentlich verbotenen Biowaffenforschung maßgeblich beteiligt war.  Der GoF Forscher Peter Daszak hatte dazu gegen US Gesetze verstossen und ihm wurden in der Folge alle Gelder gestrichen.
    https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/presse-und-oeffentlichkeit/aktuelle-pressemitteilungen/pressemeldungen-des-aebvhe/wuhan-labor-ist-als-virusursprung-vom-fbi-anerkannt/2024-04-25/48/
  • Die WHO setzt zur Pandemiebekämpfung weiter auf die hochriskante modRNA-Technologie, für die die Gain-of Function-Forschung- d.h. harmlose Bakterien oder Viren für Menschen pathogen machen die VORAUSSETZUNG ist, d.h. Förderung der als Biowaffenforschung von Obama verbotenen Gain-of-Function-Forschung, um dann gegen gefährliche Keime impfen zu können, die es vorher gar nicht gab. Die Gefahr der Laborlecks ist riesig und die WHO will diese hochpathogenen Erreger dann auch noch an private Impfhersteller ausliefern lassen, deren Betrügereien bereits gerichtlich festgestellt wurden und die diese Erreger auch – natürlich geheim aber gewinnbringend - weiterverkaufen können, d.h. BIOWAFFEN verbreiten können.
  • Unzureichend getestete aber trotzdem verpflichtende Impfungen sowie Zell- und Gentherapien sollen gemäß der IGV-Änderungen auf Empfehlung der WHO vorschnell notzugelassen werden können und dann empfohlen und sogar als Pflichtimpfungen empfohlen werden können. Damit werden letztlich Menschenversuche mit potentiell genetisch verändernden Substanzen ohne Freiwilligkeit und ohne angemessene Aufklärung empfohlen.  Das ist nicht nur grundgesetzwidrig, sondern verstößt auch gegen den Nürnberger Kodex und die Genfer Deklaration, zwei international gültige Medizinethikkonventionen, denen sich auch Deutschland verpflichtet hat.
  • Die neue Definition von «relevanten Gesundheitsprodukten» (relevant health products), die alleine zugelassen sind, um einen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und zu beenden, enthält erstmals Zell- und Gentherapien und andere Gesundheitstechnologien (worunter z.B. Gen-Editierung und die CRISPR-Technologie/Genschere fallen).  (s. Art. 1, 13, 16, 17 IGV)
  • Verbreitung von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial. Die von der WHO geplante Verbreitung von Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial und ihren genetischen Sequenzdaten durch ein System für den Zugang zu Krankheitserregern und die Aufteilung der Vorteile zu erleichtern, ist absolut grundgesetzwidrig und hochgefährlich, da dies das Pandemierisiko vervielfacht (s. Art. 44 und Anhang 1 IGV).

    Die Weltgesundheitsorganisation wird mit diesen Schwerpunkten und Vorgehensweisen zur Bedrohung der Weltgesundheit! 

 

Fazit

Die Änderungen der IGV treten automatisch am 19. September 2025 in Kraft, 

wenn die Bundesregierung nicht bis spätestens 19. Juli 2025 Widerspruch einlegt und die Änderungen ablehnt (sog. Opting-out)! 


Alle Empfehlungen der WHO müssen - gestützt auf die IGV - dann von Deutschland unverzüglich
umgesetzt werden (Artikel 42), d.h. der deutsche Gesetzgeber muss diese dann zwar jeweils noch in eigene Gesetze und Verordnungen gießen, wird sich dabei aber auf die WHO berufen, egal wie falsch deren Empfehlungen letztlich waren und sind.

Die Abgeordneten haben gar nicht das medizinische Wissen
, diesen „Empfehlungen der WHO“ mit Faktenwissen entgegentreten zu können und diese ggf. abzulehnen.

Die von der Regierung eingesetzten und bezahlten Experten haben sich bereits bei der letzten Pandemie rückgratlos und regierungshörig verhalten und dabei eine echte Wissenschaftlichkeit verraten, d.h. sie haben sich höchst fragwürdig verhalten.  D.h. Faktisch werden Grundrechte von Bürgern dann ohne Not eingeschränkt oder aufgehoben.

Das bedeutet faktisch die Abtretung nationaler Hoheits- und Selbstbestimmungsrechte des Volkes an die WHO, der der Deutsche Bundestag meist BLIND FOLGT.

  • Deshalb fordere ich Sie auf, unverzüglich zu handeln und die neuen Verordnungen der WHO abzulehnen und dazu eine parlamentarische Eil-Initiative anzustoßen, damit der Bundestag noch rechtzeitig über die kritischen Punkte der IGV debattiert und diese Änderungen ablehnt. Dann gelten die IGV von 2005 für Deutschland weiter.
  • Ich bitte Sie mindestens die angegebenen Artikel in den neuen IGV wie auch die angehängten Informationen des ÄBVHE wie auch von WHE ALL selbst zu lesen und bitte auf dieser Grundlage um Ihre baldige Stellungnahme.

  • Zudem stellen Sie bitte den Antrag, die WHO als Lobbyorganisation einzustufen und ihr sämtliche Gelder zu streichen.

  • Bitte stellen Sie den Antrag, dass die deutsche Mitgliedschaft bei der WHO beendet wird, da die WHO nicht vertrauenswürdig ist und als Lobbyorganisation arbeitet

  • Bitte stellen Sie den Antrag, dass sich Deutschland auf UN Ebene für die Auflösung der WHO einsetzen soll, da diese wegen ihrer extremen Verfilzung mit der Impfindustrie nicht reformierbar ist.

  • Zudem sollte Deutschland sämtliche Zahlungen an die als Impflobbyorgansiation einzustufende GAVI einstellen- GAVI bewirbt nicht sauber gegen Plazebo geprüfte Impfstoffe und damit unsichere Impfstoffe weltweit als angeblich geprüfte Impfstoffe, obwohl deren medizinischer Nutzen nicht sauber positiv belegt ist, da die echten Nebenwirkungen, die auch durch die Beistoffe erzeugt werden, nicht erhoben und nicht ausgewertet wurden. 
GAVI macht damit unlautere Arzneimittelwerbung auf Steuerzahlerkosten.
  • Bitte setzen Sie sich für die Schaffung einer lobbyfreien Nachfolgeorganisation der WHO ein, z.B. mit den Experten von WHE ALL als Kernelement.


Mit freundlichem Gruß,

 

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