Laufende Verfahren

Am 22. Februar 2023 mit Verfahrensnummer T-109/23 ist beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage gegen Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech von RA Renate Holzeisen eingereicht

Die sog. COVID-19-„Impfstoffe“ wie Comirnaty von BioNTech und Spikevax von Moderna wurden unter massiver Verletzung sämtlicher EU-rechtlicher Arzneimittelbestimmungen von der Europäischen Kommission in einem zentralen für alle EU-Mitgliedsstaaten wirksamen Zulassungsverfahren auf den Markt gebracht:

Anschließend mit staatlich unterstützter Panikmache und Propaganda sowie direkter oder indirekter „Impf“-Pflicht der gesamten Bevölkerung aufoktroyiert, bis hin zu den Kleinsten und Ungeborenen.

Dabei wurden immer und immer wieder trotz vieler anderslautender Erkenntnisse und Studien die Bevölkerung mit Falschbehauptungen und Vortäuschung falscher Tatsachen (wirksam und sicher) Menschen in diese hochexperimentellen Geninjektionen manipuliert - oder getrieben.

Das, was seit 27. Dezember 2020 in der EU passiert entspricht dem schwersten Verbrechen gegen die Menschheit seit dem Zweiten Weltkrieg, so Renate Holzeisen, die sich intensiv mit der Materie und den betreffenden Studien beschäftigt hat.

Am 22. Februar hast sie im Auftrage eines Vaters zweier minderjähriger Kinder beim Europäischen Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die nunmehr nicht mehr bedingte Zulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech eingereicht.

Die Klage wurde der Europäischen Kommission bereits von der Gerichtskanzlei zugestellt und das Gerichtsverfahren behängt nun mit der Verfahrensnummer T-109/23.

Eine analoge Nichtigkeitsklage hat Ra Holzeisen auch gegen die Zulassung der ebenfalls auf mRNA und Gentechnik basierenden Substanz Spikevax von Moderna eingereicht. Das entsprechende Verfahren behängt unter der Nummer T-108/23.

Im Anhang für alle Interessierten die Nichtigkeitsklage betreffend die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech.

Renate Holzeisen wird die Klagelegitimation bis vor den Europäischen Gerichtshof verteidigen, denn die Zulassungsbeschlüsse haben nach ihrer rechtlichen Einschätzung einen evidenten Verordnungscharakter:

"Die nationalen Gerichte haben bis dato, bis auf einzelne Ausnahmen, total versagt. Daher müssen wir EU-Bürger um unser Menschenrecht nicht als Versuchskaninchen einem pharmazeutischen russischen Roulette ausgesetzt zu werden, vor jener Gerichtsbarkeit kämpfen, die ohnehin letztendlich sich mit der Unrechtmäßigkeit der Zulassungsbeschlüsse beschäftigen wird müssen" so die Anwältin in Ihrer Bekanntgabe der Klage.

Wir danken Renate Holzeisen sehr für ihr Engagement und werden über den Fortgang der Klage unterrichten.

 

Die Klageschrift zum Download

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