Erhalt der Homöopathie-Ausbildung
Weil's nötig ist!
In den Jahren 2018-2023 wurden in Deutschland in 14 von 16 Ärztekammern die Weiterbildungsordnungen Homöopathie abgeschafft, so dass die ärztliche Homöopathie keinen Nachwuchs mehr bekommen soll. In einer Beispiellosen von Interessengruppen gesteuerten Medienkampagne wird immer wieder von irgend einem dort präsentierten „Gutachter“ verkündet, dass die Homöopathie unwissenschaftlich sei oder ein auf Placeboeffekten beruhe. Diese Behauptungen sind jedoch unwahr, da es eine vielzahl von Studien gibt, die das Gegenteil beweisen. Siehe Studien und Warum Homöopathie kein Placebo ist.
In den Landes-Ärztekammern wurden jeweils mit Mehrheitsbeschlüssen durch Ärzte, die weder in der Homöopathie ausgebildet wurden, noch eigene Erfahrungen darin haben, die Weiterbildungsordnungen abgeschafft. Diese dort abstimmenden Ärzte
- ignorierten dabei die Erfahrungen von Millionen Menschen in Deutschland seit über 200 Jahren, die das Wirken der Homöopathie an sich selbst, ihren Kindern, ihren Tieren und ihren Pflanzen erfahren haben, sowie
- ignorierten dabei die Erfahrungen von über 200.000 akademisch ausgebildeten homöopathischen Ärzten weltweit
- ignorierten dabei die Statuten der Ärztekammern, in denen sowohl der Minderheitenschutz als auch die Methodenvielfalt niedergelegt sind.
- den medizinischen Bedarf für die Anwendung dieser Methode
- das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Patienten, denen Ärzte diejenigen Methoden bevorzugt anbieten müssen, die das höchste Nutzen-Risiko-Verhältnis haben und das ist in sehr vielen Fällen die homöopathische Behandlung, die sehr geringe und keinerlei schwere Nebenwirkungen hat.
- die Wirtschaftlichkeit der Methode, die in Studien zeigt, dass sowohl Arzneimittel wie auch Krankenhauseinweisungen eingespart werden.
Ärztliche Homöopathie ist nach Meinung Millionen Menschen wie auch des ÄBVHE absolut unverzichtbar, denn viele Patienten wünschen Homöopathie nicht nur, sondern es ist deren einzige Chance auf Linderung oder Heilung,
- weil sie schulmedizinische Medikamente nicht vertragen können
- oder diese Medikamente für diese Menschen nie getestet wurden und es unverantwortlich wäre, diese – quasi als Menschenversuch- anzuwenden
- oder die schulmedizinischen Behandlungsangebote so starke Nebenwirkungsrisiken haben oder den Patient an Leib und Leben gefährden, und die Homöopathie das deutlich bessere Nutzen-Risiko-Profil = eine positivere Evidenz hat.
Zu den Patientengruppen, für die Homöopathie unverzichtbar ist, weil es sonst keine akzeptable Behandlungs- Alternative gibt gehören u.a.
- Babies- die meisten Medikamente wurden nie an Babies getestet, deren Anwendung wäre daher ein Menschenversuch
- Kinder, s.o.
- Schwangere , s.o.
- Frauen, die demnächst Kinder bekommen wollen, denn es ist absolut problematisch, wenn im ersten Drittel der Schwangerschaft Medikamente genommen werden, das kann zu Fehlbildungen oder Fehlgeburten führen.
- Stillende
- Menschen mit Leber- oder Nierenschäden, da die meisten Medikamente über Leber und Nieren entgiftet werden und dies zu weiteren Schädigungen oder zu unkontrolliert hohen Blutspiegeln und Risiken führen würde
- Menschen mit angeborener oder erworbener Entgiftungsstörung,(MCS) da für diese Personengruppen keine speziellen Arzneimitteltest gemacht wurden und viele davon bereits durch den eigenen Stoffwechsel so vergiftet sind, das sie Medikamente nicht mehr vertragen
- Menschen mit Arzneimittelallergien
- Chronisch Kranke mit vielfältigen Organerkrankungen, die bereits eine Menge Medikamente nehmen und die mit den Wechselwirkungen nicht klar kommen
- Menschen mit Depressionen oder Angsterkrankungen, die weiterhin Autofahren können müssen oder die Berufstätig bleiben wollen und die Nebenwirkungen der Psychopharmaka hier zu stark wären
- Menschen mit chronische Erkältungen und Sinusitiden, bei denen auch die xte Antibiotikabehandlung nur kurz oder gar nichts mehr gebracht hat
- Menschen mit Multiresistenten Keimen mit Entzündungen
- Menschen die mit Nebenwirkungen auf schulmedizinische Medikamente reagiert haben und die eine nebenwirkungsarme Behandlung brauchen.
- Ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, den diese waren aus den Arzneimittelstudien in der Regel ausgeschlossen, d.h. hier wären die Anwendungen schulmedizinischer Präparate jeweils unnötige und riskante Menschenversuche
- Krebserkrankte, bei denen nach den Ergebnissen der Bannerji Protokolle von deutlich weniger Nebenwirkungen auszugehen ist bei gleicher oder besserer Wirkung gegenüber Chemotherapie
Damit Ärzte und auch andere Behandler qualifiziert homöopathisch behandeln können, müssen sie über 2000 verschiedene Substanzen kennen- und auch einsetzen lernen in ihren verschiedenen Eigenschaften und Indikationen. Dies alles geht nicht „nebenbei“ und erforderte in der Vergangenheit eine ca. 3-Jährige berufsbegleitende Grundausbildung mit über 350 Ausbildungsstunden plus lebenslanges Weiterlernen. Um hier qualifizierte Behandler erkennen zu können, gibt es die Zusatzbezeichnung Homöopathie, die nach Absolvierung der Kurse nach der Weiterbildungsordnung von den Ärztekammern vergeben wurde. Es ist Aufgabe der Ärztekammern, die Qualität der ärztlichen Methoden zu sichern, dieses können sie nicht einfach an Fachgesellschaften abtreten. Es ist also dringend notwendig, dass die Weiterbildungsordnung Homöopathie in allen Ärztekammern wieder eingeführt wird, damit der ärztlich-homöopathische Nachwuchs gesichert ist.