Was ist evidenzbasierte Medizin nach Sackett?
Die korrekte Definition:
Der ÄBVHE setzt sich für eine evidenzbasierte Medizin nach Sackett ein.
Evidenz bedeutet in der Medizin, dass der Nutzen größer ist als das Risiko einer Behandlung.
Schon nach dem Berufsrecht sind alle Ärzte verpflichtet, nach ihrem eigenen persönlichen bestem Wissen und Gewissen für den einzelnen Patienten zu entscheiden, was dort das jeweils evidenteste ist, d.h. sie müssen immer die Risiken einer Therapie gegen den eventuell zu erwartenden Nutzen abwägen. Dies wird in der aktuellen Anwendung der Medizin oft missachtet, indem wirtschaftliche Aspekte oder sogenannte Studienevidenz oder „Leitlinien“-Medizin entschieden und behandelt wird. Dies bringt oft Nachteile für den Patienten /die Patientin mit sich, da die wenigsten Menschen der „statistischen“ Norm entsprechen, für die eine gewisse Leitlinie gemacht wurde, falls diese überhaupt auf wissenschaftlich sauber gemachten Studien beruhen würden, was leider sehr oft nicht der Fall ist. Zudem wird in medizinischen Studien nicht nach den verschiedenen Krankheitsursachen von Krankheiten differenziert, was dazu führt, dass oftmals mathematisch unzulässige statistische Auswertungen gemacht werden und Behandlungsmethoden für manche Krankheitsursachen einfach übersehen werden
Daher hält der ÄBVHE eine Wissenschaftsreform für dringend nötig, damit sich eine echte Evidenzbasierung der Medizin durchsetzen kann.
Evidenzbasierte Medizin ist daher nicht die Lehre von der doppelblindrandomisierten Studie, sondern „der gewissenhafte, ausdrückliche und angemessene Gebrauch der gegenwärtig besten vorhandenen Daten aus der Gesundheitsforschung, um bei Behandlung und Versorgung von konkreten Patienten Entscheidungen zu treffen. So ist es in der Definition des Begründers der Evidenzbasierten Medizin David Sackett im British Medical Journal bereits, 1996; 312: 71–2, nachzulesen -
Evidenzbasiere Medizin (EbM) beinhaltet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen Evidenz aus klinischer Forschung und der Präferenz des Patienten.
Diese Definition ist die einzige und korrekte Definition der evidenzbasierten Medizin. Doppelt blind randomisierte Studien ignorieren systematisch zum einen
- die Erfahrung des jeweiligen Arztes/Ärztin auch mit z.T. anderen Methode und mit diesem konkreten Patienten
- sowie, die Bedingungen eines jeden Einzelfalles, dessen Genetik, Vorerkrankungen, soziale, psychische und Umwelt-Bedingungen und seine Vorerfahrungen, auf den es aber in der Evidenzbetrachtung letztlich ankommt.
Die „besten vorhandenen Daten“ bedeuten nicht etwa nur „Daten aus doppelblind-randomisierten Studien“ sondern es müssen im Sinne der Patientenversorgung auch die Daten aus der Erfahrung des Therapeuten und die Daten /Erfahrungen des Patienten sowie seine Einstellungen berücksichtigt werden.
Der frühere Jahrelange Präsident der Berliner Ärztekammer Günther Jönitz bezeichnet die Einschränkung der Evidenzbasierten Medizin auf Doppel-Blind-randomisiert-kontrollierte Studien, wie es manche Mediziner heute vereinfachend darstellen, 2016 als „grob fahrlässigen Fehler und gefährlich“. Die Definition der EbM auf ein Drittel ihres Inhaltes (nur die Studienlage) zu kürzen, sei „sinnentstellend“, schreibt er in einem Brief zur Diskussion eines Artikels im Deutschen Ärzteblatt. Er schreibt dort weiter:
„Die EbM erhebt für sich den Anspruch, die uns aus unterschiedlichen Quellen gelieferte „Evidenz“ nach klaren methodischen Grundlagen – die international und national völlig unstrittig sind – zu sichten und zu bewerten und beispielsweise in Form von höchstwertigen Leitlinien klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten die bestmöglichen „Wissenszutaten“ für eine im Einzelfall klar begründete Entscheidung zu liefern.
Die Präferenz des Patienten, neulateinisch „Shared decision mak-ing“, ist dabei nicht nur explizierter Kernbaustein, sondern auch die Grundlage dafür, dass tatsächlich evidenzbasiert arbeitende Ärztinnen und Ärzte in der Lage sind, jederzeit Rechenschaft über die durch ihr Tun beim Patienten erzielten Ergebnisse abzugeben . . .
In dem grundlegenden Werk „Freiheit und Ethos des Arztes“ haben die Medizinethiker Prof. Urban Wiesing und Prof. Georg Marckmann profund dargelegt, dass der Einfluss der Ökonomie der ärztlichen Ethik widerspricht, der Einfluss der Technik und Tugend der EbM jedoch genau diese ärztliche Ethik aktiv unterstützt.“