Der Ärztliche Berufsverband Hippokratischer Eid informiert
Anschreiben zur Pressemitteilung vom 1.8. 2024
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Staatliches RKI ließ Gesetzesbrüche durch die Regierenden unwidersprochen zu.
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Hunderte Ärzte wurden zu Unrecht verfolgt und verurteilt, da RKI unwissenschaftlich agierte.
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Verstießen die Nötigungen mit 2G und 3G sowie Impfpflicht gegen international anerkennte
Rechtskonventionen wie z.B. den Nürnberger Kodex?
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Ärzteverband sieht rote Linien der Medizinethik durch die Regierung überschritten und fordert Neubesetzung sämtlicher Gesundheitsgremien mit unabhängigen Experten ohne Interessenkonflikten.
Sehr geehrte Medienschaffende und Redaktionen
Bitte beachten Sie die aktuelle Pressemeldung des Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid vom 1.8. 2024 zu den unethischen, jegliche wissenschaftliche Evidenz und auch vielfach unsere Gesetze missachtenden Vorgehensweisen der Regierenden im Rahmen der Corona-Krise, die durch die Offenlegung der ungeschwärzten RKI Files nun nachgewiesen wurden.
Offenbar versuchte der Gesetzgeber durch die Schwärzungen sogar, eigene kriminelle Handlungen und Straftaten nach § 8 AMG zu vertuschen - dann hätte er sich doppelt schuldig gemacht!!!
Die durch die RKI Files belegten Fakten:
- Bereits am 11.1. 2021 wusste das RKI, dass es keinerlei Fremdschutzforschung im Rahmen der Zulassungsstudien gab
- spätestens am 30.7. 2021 wusste RKI, die Regierung und alle Experten, dass die CDC auch in einer Studie nachgewiesen hatte, dass es keinen Fremdschutz gab. (Literaturhinweise in der PM)
- am 24.8.21 diskutierte das RKI eine weitere Studie aus Oxford, die ebenfalls belegte, dass es keinen Fremdschutz gab
- eine medizinische Evidenz für die Impfempfehlungen an Jugendliche und Kinder gab, die im August 2021 von der STIKO beschlossen wurde, denn diese hatten selbst nur extrem geringe Risiken für schwere Covid-19 Verläufe und die Impfungen hatten bis dahin bereits zu einem deutlichen Ansteigen der Übersterblichkeit, erkennbar seit Juni 2021 geführt und bei der EMA waren die Meldungen über Nebenwirkungsverdachte explodiert...
- keinerlei wissenschaftliche oder gesetzliche Grundlage für 2G und 3G, welche damit gegen den durch die Verfassung geschützten Gleichheitsgrundsatz verstoßen haben. Diese Vorschriften haben indirekt viele ebenfalls in Impfungen genötigt- die zudem noch mit falschen Wirkungen angepriesen wurden und deren Nebenwirkungen bagatellisiert bis verschwiegen wurden- , welches nach Nürnberger Kodex und Genfer Gelöbnis nicht sein darf.
- und schon gar keine Grundlage für die einrichtungsbezogenen Pflichtimpfungen, die Menschen letztlich nötigten, sich genetisch verändernden und teilweise lebensgefährlichen „Impfungen“ auszusetzen, welches nach Nürnberger Kodex und Genfer Gelöbnis gegen international und auch von Deutschland anerkannte Konventionen verstößt.
Der ÄBVHE fordert
- die umgehende juristische Aufarbeitung dieser Gesetzesbrüche durch die Regierenden sowie des RKI; der STIKO, die die Bevölkerung hier getäuscht oder wissentlich !!! falschberaten haben,
- eine Generalamnestie für alle Ärzte, die wegen Masken- oder Impfattesten verfolgt oder verurteilt wurden
- den sofortigen Impfstopp und nach § 30AMG das sofortige Ruhen der Zulassung, u.a., da falsche Wirkversprechen abgegeben wurden, welches nach §8 AMG Straftatbestände sind.
Zudem erfüllen diese Gen-Injektionen nicht das Wesen von Impfungen,
- da weder Fremdschutz erfolgt, noch die bei der Zulassung genannten Anwendungsbereiche „Langzeitschutz“ und „Prävention von Infektionen“ je erreicht wurden, im Gegenteil: Geimpfte erkrankten 2-3 x häufiger an Covid-19 und auch an vielen anderen Viruserkrankungen, da das Immunsystem diese u.a. durch den IGG4 -Shift schlechter erkennen kann.
Der Impfstopp ist auch erforderlich
- Da wesentliche Grundlagen der Arzneimittelsicherheit wie Chargenstabilität, Produktreinheit oder gleiche, kalkulierbare Dosis-Wirkungsbeziehungen oder klare Aussagen zu Wirkdauern nicht gegeben sind. - Das PEI erfüllt seine gesetzlichen Aufgaben nicht und ordnet nicht einmal die Chargennummern den Nebenwirkungen zu,
- obwohl es gesetzlich im Infektionsschutzgesetz gefordert ist, holt es auch keine Daten der KBV ein und analysiert diese, ob es Veränderungen in der Morbidität der Bevölkerung gibt,
- auf Anfrage versteckt sich das PEI hinter der europäischen Arzneimittelbehörde EMA und erklärt sich als „nicht zuständig“. Die EMA hat jedoch keine gesetzlichen Aufgaben für die Pharmakovigilanz für die deutsche Bevölkerung. Die Bevölkerung erfährt dieses jedoch nicht.
- Das PEI ging mehreren gut begründeten Hinweisen von Experten und Professoren auf die Grenzwerte übersteigende Verunreinigungen der Chargen nicht nach.
- Da die Risikosignale Übersterblichkeit, Geburtenratenrückgang, Anstieg von Krebserkrankungen und plötzlichen Todesfällen von jungen sonst gesunden Menschen, Herzmuskelentzündungen, Extrem-Anstieg neurologischer Erkrankungen, Infektanfälligkeit der Bevölkerung u.v.a. nicht mehr zu übersehen sind und auf nichts anderes schlüssig zurückzuführen sind.
- Da last not least bei den Zulassungsstudien eine andere Substanz beforscht wurde, als hinterher millionenfach angewendet wurde. Der massenweise dann bakteriell produzierte modRNA-„Impfstoff“ hat nachweislich
- deutlich mehr Risiken durch DNA-Verunreinigungen, die den Richtwert mehr als hundertfach überschreiten
- einen Beistoff „SV40“, der das Krebswachstum fördern kann.
Der massenweise verimpfte Stoff war damit ein unzulässiges Menschenexperiment und hatte zudem deutlich höheren Nebenwirkungsrisiken und auch höhere Krebsrisiken als der in der Zulassungsstudie mit nur 4 Monaten ebenfalls viel zu kurz beforschte Stoff. Schon die bei den Zulassungsstudien nachgewiesenen Manipulationen von Pfizer und Moderna, die Todesfälle und Nebenwirkungen verschleiern sollten, würden nach §§25 u. 30 AMG eine sofortige Zulassungsentziehung erfordern, wenn EMA und PEI ihren gesetzlichen Aufgaben nachgehen würden.
Dies bedeutet,
- dass 70 Mill. Bürger mit Wissen der EMA, des PEI und des RKI wie auch damit der Regierung unter Verstoß gegen den Nürnberger Kodex und damit gesetzeswidrig einem Medikamentenexperiment mit potentiell auch genetisch verändernden Substanzen und tödlichen Risiken ausgesetzt wurden, für welches der Sicherheitsnachweis und auch der Wirkungsnachweis bis heute bei Omikron oder den Nachfolgevarianten fehlt,
- dass der Gesundheitsminister schwere Schuld auf sich geladen haben, da sie die Bevölkerung fortgesetzt über die Wirkungsweise und die Sicherheit der „Impfstoffe“ getäuscht haben
- dass auch heute die Impfaufrufe des Gesundheitsministers zu den Auffrischungsimpfungen im Herbst gegen Covid-19 und Grippe nicht wissenschaftlich basiert sind und eine falsche Wirksamkeit und Sicherheit vortäuschen, die nirgendwo erwiesen ist. Der Gesundheitsminister verstößt daher nach Meinung des ÄBVHE sowohl gegen das Arzneimittelwerbegesetz wie auch gegen § 8 des AMG.
- das Verbot aller modRNA Impfungen bis zum wissenschaftlich sauberen Nachweis unabhängiger Wissenschaftler, dass diese „Impfstoffe“ sicher und auch wirksam im Langzeitbereich sind.
- das Verbot, für Covid-19 Impfstoffe als „Auffrischung“ für den Grippe Herbst zu werben, da in 2023 nach Starten der herbstlichen Impfkampagne nach der extremen Übersterblichkeit in den Impfjahren 2021 und 2022 von über 100.000 Menschen ( Altersdemografie- und Trendbereinigt ) erneut eine saisonale Aspekte bereinigte Übersterblichkeit von 15000-28000 Todesfällen nur in den letzten 4 Monaten von 2023 aufgetreten ist, nachdem zu den Herbstboosterungen für Covid-19 aufgerufen worden war. Diese Übersterblichkeit betraf vor allem die über 65-Jährigen, bei denen der Anteil der Grippeimpfungen wie auch der Covid-19 „Auffrischimpfungen“ deutlich höher ist als in der Restbevölkerung. Eine andere Ursache lässt sich auch für diese Übersterblichkeitsauffälligkeit nicht wirklich finden.
Der ÄBVHE klärt auf und arbeitet eng mit einem breiten Netzwerk unabhängiger Wissenschaftler, Juristen und Datenanalysten zusammen und bemüht sich um die Wiederherstellung der Ethik in der Medizin. Für weitere Fragen zur Thematik stehen wir Ihnen gerne mit entsprechend unabhängiger Fachkompetenz zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Dr. med. Sonja Reitz
Sprecherin des ÄBVHE geschaeftsfuehrung@aerzte-hippokratischer-eid.de